Allgemeine Geschäftsbedingung AGB
Kurzzeitvermietung von Flächen, Vinothek Bodenheim Michael Kern
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote/Optionen/Mietverträge
des Vermieters. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters sind nicht Vertragsbestandteil.
Werden im Mietvertrag abweichende Vereinbarungen getroffen, haben die Vereinbarungen
im Mietvertrag Vorrang gegenüber den AGB.
2. Angebote/Optionen/Verträge
Angebote/Optionen/Verträge werden per E-Mail versendet.
Falls nichts anderes festgelegt wurde, erlischt das Angebot/die Option/der Vertrag, wenn
der Mieter nicht innerhalb von einer Woche per E-Mail das Angebot bestätigt/die Option
ausübt/den Vertrag unterzeichnet. Ein Mietvertrag ist zustande gekommen, sobald der
Vermieter den gegengezeichneten Vertrag per E-Mail zurückgeschickt hat.
3. Nutzung
Der Mieter darf den Mietgegenstand nur von Mietbeginn bis Mietende zum im Mietvertrag
definierten Nutzungszweck nutzen. Folgende Punkte bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Vermieters per E-Mail:
i) jegliche Änderung des Nutzungszwecks
ii) jegliche Foto-, Audio-, Videoaufnahmen und Übertragungen
iii) jegliche Baumaßnahmen inklusive Bohrungen; brennbare Materialien sind strikt verboten.
iV) jegliche Werbung, die den Mietgegenstand einbezieht
Besucherzahlen dürfen die Kapazität des Mietgegenstandes nicht überschreiten,
Treppenbereiche und Ein- und Ausgänge werden gemeinschaftlich genutzt.
Der Mieter muss Steuern, GEMA Gebühren und sonstige Abgaben melden und bezahlen.
4. Untervermietung/Gebrauchsüberlassung
Jede Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung
des Vermieters per E-Mail. Der Dritte muss den AGB per E-Mail vor der Untervermietung
zustimmen.
5. Hausrecht/Verkehrssicherungspflicht/Versicherung und Haftung
Der Vermieter oder seine Vertreter üben das Hausrecht aus. Der Mieter übernimmt die
Verkehrssicherungspflicht für den Mietgegenstand und ist verpflichtet, einen Veranstaltungsleiter
per E-Mail zu benennen, sofern ihm der Vermieter keinen vorgibt.
Der Mietgegenstand wird in dem bestehenden, dem Mieter bekannten Zustand übergeben.
Ansprüche aus Mängeln hat der Mieter nur, wenn er diese dem Vermieter unverzüglich
per E-Mail anzeigt und dieser nicht binnen zumutbarer Frist Abhilfe geschaffen hat. Dem
Mieter steht bei Mängeln, die die Nutzung erheblich beeinträchtigen nur das Recht zu, eine
angemessene Herabsetzung der Miete zu fordern oder fristlos zu kündigen. Eine weitergehende
Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung des Vermieters.
Der Mieter ist verpflichtet eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme
in Höhe von mindestens EUR 2.5 Millionen für Personenschäden und EUR 2.5 Millionen für Sachschäden vor Mietbeginn per E-Mail nachzuweisen.
Während der Mietzeit eintretende Schäden an dem Mietgegenstand sind dem Vermieter unverzüglich zu
melden. Der Mieter verpflichtet sich diese ohne Verzug auf seine Kosten zu beseitigen und
den ursprünglichen Zustand wieder herstellen zu lassen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6. Sicherheitspersonal/Feuerwehr/Polizei und Sanitätsdienst
Die Anzahl des notwendigen Sicherheitspersonals wird durch die Art der Nutzung bestimmt.
Der Vermieter beauftragt hauskundiges Sicherheitspersonal und stellt dem Mieter
die Kosten in Rechnung.
Feuerwehr, Polizei und Sanitätsdienst werden in Abhängigkeit von Art und Größe der Veranstaltung
durch den Vermieter verständigt. Die eventuellen Kosten, die durch Anwesenheit
und den Einsatz dieser Dienste entstehen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
7. Kündigung aus wichtigem Grund
Der Mietvertrag kann aus wichtigem Grund inter alia vom Vermieter fristlos gekündigt werden
wenn:
i) die Vertragsmiete nicht fristgemäß gezahlt wird.
ii) der Vermieter befürchtet, dass die Vermietung zu einer Störung der öffentlichen Ordnung
oder zu einer Schädigung des Ansehens des Mietgegenstands führt.
iii) vom Nutzungszweck ohne die Zustimmung des Vermieters abgewichen wird.
iv) wenn die geforderte Haftpflichtversicherung nicht nachgewiesen wurde.
v) wenn über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzantrag gestellt wird.
8. Stornogebühren
Rücktritt/Stornierung nach Vertragsunterschrift; 50% der Vertragssumme
Rücktritt/Stornierung später als 3 Monat vor Mietbeginn: 100% der Vertragssumme
9. Aufrechnung/Abtretung
Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter gegenüber dem Vermieter nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Die Abtretung von Ansprüchen des Mieters gegenüber dem Vermieter ist ausgeschlossen.
Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter sind spätestens 2 Wochen nach Mietende
per E-Mail gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Später eingehende Forderungen
des Mieters werden nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist).
10. Rückgabe des Mietgegenstandes
Der Mieter ist verpflichtet zum Mietende den Ursprungszustand wiederherzustellen und
den Mietgegenstand zu räumen und an den Vermieter zurückzugeben. Gibt der Mieter die
Mietsache nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zurück, so ist der Vermieter berechtigt,
auf Kosten des Mieters den Mietgegenstand räumen zu lassen. Der Mieter haftet für
alle sich hieraus ergebenden Schäden insbesondere für die durch Verspätung der Rückgabe
entgangenen Mieteinnahmen.
11. Salvatorische Klausel
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen
sich als ungültig erweisen sollten. Die betreffenden Bestimmungen werden so
ersetzt, dass der ursprünglich angestrebte wirtschaftliche und rechtliche Zweck soweit wie
möglich erhalten bleibt.