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Allgemeine Geschäftsbedingung AGB

Kurzzeitvermietung von Flächen, Vinothek Bodenheim Michael Kern

 

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote/Optionen/Mietverträge

des Vermieters. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters sind nicht Vertragsbestandteil.

Werden im Mietvertrag abweichende Vereinbarungen getroffen, haben die Vereinbarungen

im Mietvertrag Vorrang gegenüber den AGB.

 

2. Angebote/Optionen/Verträge

Angebote/Optionen/Verträge werden per E-Mail versendet.

Falls nichts anderes festgelegt wurde, erlischt das Angebot/die Option/der Vertrag, wenn

der Mieter nicht innerhalb von einer Woche per E-Mail das Angebot bestätigt/die Option

ausübt/den Vertrag unterzeichnet. Ein Mietvertrag ist zustande gekommen, sobald der

Vermieter den gegengezeichneten Vertrag per E-Mail zurückgeschickt hat.

 

3. Nutzung

Der Mieter darf den Mietgegenstand nur von Mietbeginn bis Mietende zum im Mietvertrag

definierten Nutzungszweck nutzen. Folgende Punkte bedürfen der vorherigen Zustimmung

des Vermieters per E-Mail:

i) jegliche Änderung des Nutzungszwecks

ii) jegliche Foto-, Audio-, Videoaufnahmen und Übertragungen

iii) jegliche Baumaßnahmen inklusive Bohrungen; brennbare Materialien sind strikt verboten.

iV) jegliche Werbung, die den Mietgegenstand einbezieht

Besucherzahlen dürfen die Kapazität des Mietgegenstandes nicht überschreiten,

Treppenbereiche und Ein- und Ausgänge werden gemeinschaftlich genutzt.

Der Mieter muss Steuern, GEMA Gebühren und sonstige Abgaben melden und bezahlen.

 

4. Untervermietung/Gebrauchsüberlassung

Jede Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung

des Vermieters per E-Mail. Der Dritte muss den AGB per E-Mail vor der Untervermietung

zustimmen.

 

5. Hausrecht/Verkehrssicherungspflicht/Versicherung und Haftung

Der Vermieter oder seine Vertreter üben das Hausrecht aus. Der Mieter übernimmt die

Verkehrssicherungspflicht für den Mietgegenstand und ist verpflichtet, einen Veranstaltungsleiter

per E-Mail zu benennen, sofern ihm der Vermieter keinen vorgibt.

Der Mietgegenstand wird in dem bestehenden, dem Mieter bekannten Zustand übergeben.

Ansprüche aus Mängeln hat der Mieter nur, wenn er diese dem Vermieter unverzüglich

per E-Mail anzeigt und dieser nicht binnen zumutbarer Frist Abhilfe geschaffen hat. Dem

Mieter steht bei Mängeln, die die Nutzung erheblich beeinträchtigen nur das Recht zu, eine

angemessene Herabsetzung der Miete zu fordern oder fristlos zu kündigen. Eine weitergehende

Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung des Vermieters.

Der Mieter ist verpflichtet eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme

in Höhe von mindestens EUR 2.5 Millionen für Personenschäden und EUR 2.5 Millionen für Sachschäden vor Mietbeginn per E-Mail nachzuweisen.

Während der Mietzeit eintretende Schäden an dem Mietgegenstand sind dem Vermieter unverzüglich zu

melden. Der Mieter verpflichtet sich diese ohne Verzug auf seine Kosten zu beseitigen und

den ursprünglichen Zustand wieder herstellen zu lassen.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

6. Sicherheitspersonal/Feuerwehr/Polizei und Sanitätsdienst

Die Anzahl des notwendigen Sicherheitspersonals wird durch die Art der Nutzung bestimmt.

Der Vermieter beauftragt hauskundiges Sicherheitspersonal und stellt dem Mieter

die Kosten in Rechnung.

Feuerwehr, Polizei und Sanitätsdienst werden in Abhängigkeit von Art und Größe der Veranstaltung

durch den Vermieter verständigt. Die eventuellen Kosten, die durch Anwesenheit

und den Einsatz dieser Dienste entstehen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

7. Kündigung aus wichtigem Grund

Der Mietvertrag kann aus wichtigem Grund inter alia vom Vermieter fristlos gekündigt werden

wenn:

i) die Vertragsmiete nicht fristgemäß gezahlt wird.

ii) der Vermieter befürchtet, dass die Vermietung zu einer Störung der öffentlichen Ordnung

oder zu einer Schädigung des Ansehens des Mietgegenstands führt.

iii) vom Nutzungszweck ohne die Zustimmung des Vermieters abgewichen wird.

iv) wenn die geforderte Haftpflichtversicherung nicht nachgewiesen wurde.

v) wenn über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzantrag gestellt wird.

8. Stornogebühren

Rücktritt/Stornierung nach Vertragsunterschrift; 50% der Vertragssumme

Rücktritt/Stornierung später als 3 Monat vor Mietbeginn: 100% der Vertragssumme

 

9. Aufrechnung/Abtretung

Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter gegenüber dem Vermieter nur zu, wenn seine

Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Die Abtretung von Ansprüchen des Mieters gegenüber dem Vermieter ist ausgeschlossen.

Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter sind spätestens 2 Wochen nach Mietende

per E-Mail gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Später eingehende Forderungen

des Mieters werden nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist).

 

10. Rückgabe des Mietgegenstandes

Der Mieter ist verpflichtet zum Mietende den Ursprungszustand wiederherzustellen und

den Mietgegenstand zu räumen und an den Vermieter zurückzugeben. Gibt der Mieter die

Mietsache nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zurück, so ist der Vermieter berechtigt,

auf Kosten des Mieters den Mietgegenstand räumen zu lassen. Der Mieter haftet für

alle sich hieraus ergebenden Schäden insbesondere für die durch Verspätung der Rückgabe

entgangenen Mieteinnahmen.

 

11. Salvatorische Klausel

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen

sich als ungültig erweisen sollten. Die betreffenden Bestimmungen werden so

ersetzt, dass der ursprünglich angestrebte wirtschaftliche und rechtliche Zweck soweit wie

möglich erhalten bleibt.

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